Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
5. Widerrufsrecht
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10. Rücktritt des Veranstalters
11. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
12. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
13. Haftung
15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
14. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
16. Geheimhaltung
17. Verbraucherstreitbeilegung 
18. Schlussbestimmungen

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Ingrid Gersting, Keramikstudio, Lange Str. 49b, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. 
    2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Vertragsgegenstand
  3. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Workshops (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
  4. Leistungen des Veranstalters
    1. Der Veranstalter bietet seine Veranstaltungen ausschließlich in Präsenz an.
    2. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
    3. Die Präsenzveranstaltungen finden an bzw. in den durch den Veranstalter und/oder Teilnehmer ausgewählten Veranstaltungsorten bzw. Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
    4. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
    5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen auch durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
  5. Vertragsschluss und Vertragssprache
    1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu bestellen.
    2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Bestellungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellungsformular und durch Klicken des den Bestellungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
    3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
  • indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gemäß Ziffer 7.8. dieser AGB.
    1. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gilt vorstehendes für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung bereits vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn annimmt.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 
  3. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen. 
  4. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

  1. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
    1. Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. 
    2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
    3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
  2. Entgelt und Zahlungsbedingungen
    1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
    3. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Auf diese Folge wird der Teilnehmer in der Rechnung besonders hingewiesen. Im Falle des Verzugs ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf (5) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer nach Eintritt des Verzugs zu mahnen. Die Kosten einer Mahnung werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht des Veranstalters, die Leistungen bei Zahlungsverzug des Teilnehmers zurückzuhalten, bleibt – ebenso wie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – unberührt.
    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine Anzeige an den Veranstalter erforderlich. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer Verbraucher ist.
    6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer Verbraucher ist.
    7. Der Teilnehmer kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl mit nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
    8. Bei Auswahl der Zahlungsart „Stripe“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) an. Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt. Stripe kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Teilnehmer ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind unter stripe.com/de abrufbar.
  3. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
    1. Zur Teilnahme an der bestellten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
    2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten. 
  4. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
    1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
    2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
    3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
  5. Rücktritt des Veranstalters
    1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
    2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.
  6. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
    1. Der Teilnehmer kann bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 5. zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte Rücktrittrecht nicht eingeschränkt.
    2. Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Bestellung der Veranstaltung verwendet hat.
  7. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
    1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
    2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
    3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
  8. Haftung 
    1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
  9. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  10. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  11. bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  12. soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
    1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
    2. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. 
  13. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
    2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 
    3. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
  14. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
    1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor. 
    2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält , dass dem Veranstalter die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass ihm durch die Vertragsbeendigung keine oder nur unerhebliche ersparte Aufwendungen entstanden sind. Der Veranstalter muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
  15. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
    2. Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
  16. Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
    2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    3. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 15.04.2026

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